Schul ABC
Um Krankheiten vorzubeugen und beginnende Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen, sind die Schulen (neu ab August 2024 auch Privat- und Sonderschulen, bzw. Langzeitgymnasien) gesetzlich dazu verpflichtet, ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in der Kindergarten-, Mittel- und Sekundarstufe durchzuführen. Die Untersuchungen, welche durch die familieneigenen Haus- oder Kinder-Ärztin oder den Schularzt durchgeführt werden, sind obligatorisch.
Auf der Kindergartenstufe ist die Vorsorgeuntersuchung im Leistungskatalog der Krankenversicherung enthalten und wird von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Auf der Mittel- (5. Klasse) und Sekundarstufe (2. Klasse) werden die Kosten durch die jeweilige Trägerschaft der Schulen übernommen. Die Eltern werden mit einem Schreiben und dem Arzt-Gutschein über die ärztliche Vorsorgeuntersuchung informiert.
Untersucht werden die Sehkraft, Farbsinn und Hörfunktion, das Messen von Länge und Gewicht, der Blutdruck und die Kontrolle des Impfstatus. Die Durchführung von Impfungen ist freiwillig und benötigt das Einverständnis der Eltern.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Audiopädagogische Beratung bezieht sich unmittelbar auf die gehörbeeinträchtigen Schülerinnen und Schüler. Die Beratung und Begleitung wird nach vorgängiger Abklärung durch die in der Schule tätige Fachpersonen wahrgenommen. Voraussetzung für eine solche Fachunterstützung ist ein fachärztliches Gutachten. Der konkrete Bedarf an Fördermassnahmen wird im Rahmen des Schulischen Standortgesprächs unter Beizug einer audiopädagogischen Fachperson erörtert und bei der Behörde zur Genehmigung beantragt.
Der Aufnahmeunterricht wird in der Regel in Gruppen durchgeführt und wird in den einzelnen Stufen unterschieden in:
• Integrierter DaZ-Unterricht im Kindergarten
• Intensiver DaZ-Anfangsunterricht für Primar- und Sekundarstufe
• DaZ-Aufbauunterricht für weitere Förderung auf Primar- und Sekundarstufe
• Begabungsförderung: Begabungsförderung erfolgt im Regelunterricht. Sie ist ein Grundauftrag der Regelschule und kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute. Zusätzlich besteht die Möglichkeit des Besuchs von Lernateliers.
• Begabtenförderung: Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung können nach vorgängiger schulpsychologischer Empfehlung Mentorate besuchen.
Der Unterricht erfolgt nach Stundenplan. Die Besucherinnen und Besucher sind gebeten, zu Beginn der Lektion im Schulzimmer zu sein. Vorschul- und schulpflichtige Kinder, auch in Begleitung Erwachsener, dürfen die Lektionen nicht besuchen.
Das Betreuungsangebot der Schule Dietikon ist kostenpflichtig und umfasst:
• Frühstückstisch: 06.45 – 08.15 Uhr
• Mittagstisch: 12.00 – 13.30 Uhr
• Hort: 13.30 - 18.00 Uhr
Die Kinder werden von qualifizierten Hortleitungen professionell betreut. Weitere Informationen zum Angebot finden Sie unter der Rubrik Betreuung.
Die Zusammenarbeit Schule-Elternhaus ist eine beidseitige Pflicht und für die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unerlässlich. Die Schule Dietikon legt Wert auf periodische Elterngespräche auf allen Stufen. Der Einbezug der Eltern bei Laufbahnentscheiden ist gesetzlich im Volksschulgesetz und in der Volksschulverordnung geregelt. Die Einzelheiten erfahren die Eltern an den schulübergreifenden Elterninformations-Veranstaltungen und von den Klassenlehrpersonen.
Gleichzeitig hält das Volksschulgesetz auch die Verpflichtung der Eltern zur Zusammenarbeit fest. Zudem sind Eltern verpflichtet, dass ihre Kinder den obligatorischen und fakultativen Unterricht regelmässig und ausgeruht besuchen, dass ihre Kinder für den üblichen Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen und Exkursionen zweckmässig gekleidet sind und dass sie unter geeigneten Bedingungen ihre Hausaufgaben erledigen können.
Die Schule Dietikon hat den Informationsaustausch Schule-Elternhaus institutionalisiert.
Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur werden durch die Bildungsdirektion unterstützt. In diesen Kursen werden die mehrsprachigen und interkulturellen Kompetenzen gefördert. Der HSK-Unterricht findet in den Räumen der Dietiker Schuleinheiten statt, in der Regel ausserhalb des regulären Unterrichts. Für den Unterricht zeichnen HSK-Lehrpersonen verantwortlich. Diese HSK-Lehrpersonen beurteilen die Leistungen und Lernfortschritte in Form einer Note, die ins Zeugnis eingetragen wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Im ersten Kindergartenjahr besuchen die Kinder jeden Morgen den Kindergarten, im zweiten Jahr zusätzlich an zwei Nachmittagen.
Vorzeitiger Kindergarteneintritt oder Rückstellung:
Eltern, welche eine vorzeitige Kindergarteneinschulung oder eine Rückstellung wünschen, haben der Schulpflege ein Gesuch mit allfällig bereits vorhandenen Abklärungsberichten bis Ende Januar einzureichen. Die Schulpflege kann eine vorzeitige Einschulung gutheissen oder eine Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes dies als angezeigt erscheinen lässt.
Der Unterricht basiert auf dem Zürcher Lehrplan 21.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Lehrplan 21
Volksschulamt Kanton Zürich
Die Informationsveranstaltung vom 19. Juni 2018 und 20. Juni 2018 zum Lehrplan 21 für Eltern von Schülerinnen und Schülern der Primarschule und der Sekundarschule in der Stadthalle Dietikon stiess auf grosses Interesse.
Herr Prof. Dr. Rolf Gollob stellt seine Präsentation für die Schule Dietikon zur Verfügung. Seine Präsentation kann hier heruntergeladen werden.
Kompetenzorientierung: Wissen – können – wollen
Präsentation von Prof. Dr. Rolf Gollob, Pädagogische Hochschule Zürich
Name | |||
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Präsentation LP21 Elternabend Dietikon (PDF, 2.72 MB) | Download | 0 | Präsentation LP21 Elternabend Dietikon |
Die logopädische Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Arbeit, die das Kind in seiner mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung unterstützt, seine Entfaltung und seine Kommunikationsfähigkeit fördert - eine Voraussetzung für die Teilnahme des Kindes am schulischen Alltag. Eine logopädische Therapie setzt eine Fachabklärung voraus. Dem Einbezug der Eltern sowie deren Beratung kommt eine grosse Bedeutung zu.
Auf dieser Stufe erwerben die Schülerinnen und Schüler Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen und gewinnen Einsichten in die Umwelt. Auf der Mittelstufe werden Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken erweitert und gefestigt. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen in zunehmendem Masse eigenständig und selbstverantwortlich.
Der Übertritt in die Sekundarstufe erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung anlässlich eines Elterngesprächs (Übertritt von der Primar- auf die Sekundarstufe). Die Aufnahme ins Langzeitgymnasium erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung.
Die Psychomotorik-Therapie setzt eine Fachabklärung voraus. Die Beratung der Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der Psychomotorik-Therapie. Die Therapie findet in Bewegungs- und Spielräumen mit anregendem Material statt. Psychomotorik-Therapie stärkt das Selbstvertrauen und hilft den Kindern, sich in ihrer Umwelt und im Kontakt zu ihren Mitmenschen besser zurecht zu finden und zu entfalten.
• Kinder oder Jugendliche sich rasch angegriffen fühlen und sich stetig in Auseinandersetzungen verwickeln,
• sich schlecht konzentrieren können oder nicht zur Ruhe kommen,
• über wenig Selbstvertrauen verfügen, unter Ängsten leiden, verstimmt oder lustlos sind,
• belastende Situationen und Ereignisse erlebt haben, die ihnen Kummer bereiten.
Psychotherapie setzt ein schulisches Standortgespräch und eine schulpsychologische Fachabklärung voraus. Der Schulpsychologische Dienst (SPD) führt Abklärungen durch und unterstützt, falls nötig, Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch.
• Fondli: Kindergarten und Primarschule
• Steinmürli: Kindergarten und Primarschule
• Zentral: Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule
• Wolfsmatt: Kindergarten und Primarschule
• Luberzen: Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe
Die Schule vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten und führt zum Erkennen von Zusammenhängen. Sie fördert die Achtung vor Mitmenschen und Umwelt und strebt die ganzheitliche Entwicklung der Kinder zu selbstständigen und gemeinschaftsfähigen Menschen an. Damit ergänzt die Schule die Erziehung in der Familie.
• 2 Jahre Kindergarten
• 6 Jahre Primarstufe
• 3 Jahre Sekundarstufe
Für die Schülerinnen und Schüler ist der Schulweg ein reichhaltiges Feld für soziale Erfahrungen. Diese Erfahrungen unterstützten die Persönlichkeitsentwicklung und würden fehlen, wenn die Kinder mit dem Auto zur Schule gefahren werden. Die Bewältigung des Schulwegs ist zudem ein wichtiger Schritt in die eigenständige Lebensgestaltung, mit Risiken lernen umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, den Schulweg selbständig zu gestalten. Werden Kinder gefahren, wird ihnen ein wertvolles Lernfeld genommen.
Eltern von Kindern im Vorschulalter erhalten Gutscheine für eine Vorsorgeuntersuchung. Mit Klassen werden Reihenuntersuchungen durchgeführt, in allen Klassen werden Lektionen in Zahnprophylaxe durchgeführt, wo Kinder wertvolle Hinweise und Kenntnisse erhalten zum nachhaltigen Schutz und zur Pflege der Zähne.
• Enge und frühzeitige Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Eltern im Berufswahlprozess.
• Individuelle Standortbestimmung auf der Grundlage des "Stellwerk-Tests 8" in der 2. Sek mit anschliessendem Standortgespräch und Zielvereinbarung für die 3. Klasse der Sekundarschule.
• Individuelles Förderangebot im Wahlfachbereich der 3. Sek, damit die Schülerin oder der Schüler entsprechend dem Leistungspotenzial optimal lernen und gefördert werden kann.
• Gezieltes Aufarbeiten von Lücken, Ausbau der Stärken.
• Stärkung der Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen mit Projektunterricht und Abschlussarbeit in der 3. Sek.
• Vorbereitung auf den erfolgreichen Übertritt in die berufliche Grundbildung oder die Aufnahmeprüfungen für das Kurzzeitgymnasium oder die Berufsmittelschule.
Die Sekundarstufe befähigt die Schülerinnen und Schüler einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Ausbildungsgang in der Berufsbildung zu beginnen oder sie treten in eine Mittelschule ein.
Kernthema auf der Sekundarstufe ist die Berufswahl und -findung. Die Zusammenarbeit Berufsberatung-Sekundarstufe ist in einem verbindlichen Rahmenlehrplan geregelt. Die Lehrpersonen unterstützen die Jugendlichen hierbei tatkräftig. Gleichwohl übernehmen die Eltern und die Jugendlichen die Hauptverantwortung.
Die Aufnahme an eine Mittelschule erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung nach der zweiten oder dritten Klasse. Im Anschlussprogramm Sekundarschule-Mittelschulen sind die Prüfungsgrundlagen festgelegt.
• Begabungs- und Begabtenförderung
• Aufnahmeunterricht (DaZ)
• Logopädietherapie
• Psychomotoriktherapie
• Psychotherapie
• Audiopädagogische Angebote
• Begleitmassnahmen bei Sehschwäche
Eine zusätzliche integrativ ausgerichtete Unterstützung erfolgt durch eine Förderlehrperson. Besondere pädagogische Bedürfnisse können gegeben sein durch:
• Leistungsschwäche
• Erlernen von Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
• Auffällige Verhaltensweisen oder von Behinderungen
• Ausgeprägte Begabungen
Sonderschulungen können in verschiedenen Formen erfolgen:
• Schulung in einer Sonderschuleinrichtung (z.B. Heilpädagogische Schule oder Sprachheilschule)
• als integrierte Sonderschulung
o in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
o in der Verantwortung der Sonderschule (ISS)
• als Einzelunterricht (in der Regel als zeitlich befristete Übergangslösung, bis ein Platz in einer Sonderschule gefunden ist)
Das Zuweisungsverfahren liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Schulpflege. Einer Zuweisung zu einer Sonderschulung gehen ein Schulisches Standortgespräch sowie eine Schulpsychologische Abklärung voraus. Die Eltern sind in diesen Prozess von Anfang an einbezogen.
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und die sonderpädagogischen Angebote sind im Kanton Zürich auf den Grundsatz der Integration ausgerichtet und erfolgen - wenn immer möglich - innerhalb der Regelklasse.
Voraussetzung dazu ist ein Antrag einer Lehrperson oder ein Gesuch der Eltern. Der Beschluss erfolgt gemeinsam durch Eltern, die Lehrperson, welche die bisherige Abteilung unterrichtet, und die Schulleitung. Ein Wechsel der Anforderungsstufe kann bei Einigkeit auf dem Korrespondenzweg erfolgen. Falls keine Einigung zustande kommt, entscheidet die Schulpflege nach Anhörung der Beteiligten und aufgrund der Akten und allfälliger weiterer Abklärungen. Prüfungen sind nicht erlaubt.
Im Kindergarten, in der EK (Einschulungsklasse) und in der 1. Klasse werden keine Zeugnisse ausgestellt. An deren Stelle treten Elterngespräche.