Schul ABC

Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Alle Stufen der Volksschule werden in Bezug auf die Absenzen- und Dispensationsregelungen gleich behandelt. Die Schule Dietikon orientiert sich für die Dispensation an § 29 Volksschulverordnung. Hier sind die Gründe für eine zulässige Dispensation aufgelistet. Ferienverlängerungen werden durch die Schule Dietikon nicht bewilligt (siehe Dispensationen-Regelung der Schule Dietikon).

Um Krankheiten vorzubeugen und beginnende Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen, sind die Schulen (neu ab August 2024 auch Privat- und Sonderschulen, bzw. Langzeitgymnasien) gesetzlich dazu verpflichtet, ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in der Kindergarten-, Mittel- und Sekundarstufe durchzuführen. Die Untersuchungen, welche durch die familieneigenen Haus- oder Kinder-Ärztin oder den Schularzt durchgeführt werden, sind obligatorisch. 

Auf der Kindergartenstufe ist die Vorsorgeuntersuchung im Leistungskatalog der Krankenversicherung enthalten und wird von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Auf der Mittel- (5. Klasse) und Sekundarstufe (2. Klasse) werden die Kosten durch die jeweilige Trägerschaft der Schulen übernommen. Die Eltern werden mit einem Schreiben und dem Arzt-Gutschein über die ärztliche Vorsorgeuntersuchung informiert.

Untersucht werden die Sehkraft, Farbsinn und Hörfunktion, das Messen von Länge und Gewicht, der Blutdruck und die Kontrolle des Impfstatus. Die Durchführung von Impfungen ist freiwillig und benötigt das Einverständnis der Eltern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Audiopädagogische Angebote unterstützen Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung in den Regelklassen. Anlass für eine solche Unterstützung sind: eine Hörbeeinträchtigung wie Schwerhörigkeit, Resthörigkeit oder Gehörlosigkeit, aber auch Kinder, die ein Hörgerät oder ein Cochlea-Implantat tragen.

Audiopädagogische Beratung bezieht sich unmittelbar auf die gehörbeeinträchtigen Schülerinnen und Schüler. Die Beratung und Begleitung wird nach vorgängiger Abklärung durch die in der Schule tätige Fachpersonen wahrgenommen. Voraussetzung für eine solche Fachunterstützung ist ein fachärztliches Gutachten. Der konkrete Bedarf an Fördermassnahmen wird im Rahmen des Schulischen Standortgesprächs unter Beizug einer audiopädagogischen Fachperson erörtert und bei der Behörde zur Genehmigung beantragt.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein Zusatzunterricht, der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache unterstützt, dem Unterricht sprachlich zu folgen und den Anschluss in einer Regelklasse schnell zu finden. Dieses Angebot umfasst einen Aufnahmeunterricht und dauert in der Regel drei Jahre. Er ist unterteilt in einen einjährigen Anfangsunterricht – bei keinen oder ganz geringen Deutschkenntnissen – und einen zweijährigen Aufbauunterricht. Die Zuweisung erfolgt über ein schulisches Standortgespräch mit Hilfe von Sprachstand-Erhebungs-Instrumenten.

Der Aufnahmeunterricht wird in der Regel in Gruppen durchgeführt und wird in den einzelnen Stufen unterschieden in:

• Integrierter DaZ-Unterricht im Kindergarten
• Intensiver DaZ-Anfangsunterricht für Primar- und Sekundarstufe
• DaZ-Aufbauunterricht für weitere Förderung auf Primar- und Sekundarstufe
Für Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägten Begabungen stehen in Dietikon Lernateliers und Mentorate zur Verfügung (Auskünfte hierzu erteilen die Klassenlehrpersonen):

• Begabungsförderung: Begabungsförderung erfolgt im Regelunterricht. Sie ist ein Grundauftrag der Regelschule und kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute. Zusätzlich besteht die Möglichkeit des Besuchs von Lernateliers.

• Begabtenförderung: Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung können nach vorgängiger schulpsychologischer Empfehlung Mentorate besuchen.
Die Berufsfindung und Berufswahl ist eine zentrale Aufgabe. Die Lehrkräfte beraten Jugendliche und Eltern bei der Suche nach Anschlusslösungen an die Sekundarschule (siehe auch Neugestaltung 3. Sek.). Die Eltern und Jugendlichen übernehmen in diesem Prozess eine Hauptverantwortung und werden von der Schule unterstützt.
Während des Schuljahrs sind die Schulen in Dietikon an zwei Vormittagen für Besuche geöffnet. Der erste Besuchstag findet an einem Samstagvormittag im September statt. Der zweite Besuchsvormittag findet im Frühling an einem Wochentag statt.

Der Unterricht erfolgt nach Stundenplan. Die Besucherinnen und Besucher sind gebeten, zu Beginn der Lektion im Schulzimmer zu sein. Vorschul- und schulpflichtige Kinder, auch in Begleitung Erwachsener, dürfen die Lektionen nicht besuchen.

Betreuungsangebote

Das Betreuungsangebot der Schule Dietikon ist kostenpflichtig und umfasst:

• Frühstückstisch: 06.45 – 08.15 Uhr
• Mittagstisch: 12.00 – 13.30 Uhr
• Hort: 13.30 - 18.00 Uhr 

Die Kinder werden von qualifizierten Hortleitungen professionell betreut. Weitere Informationen zum Angebot finden Sie unter der Rubrik Betreuung.

Entscheide und Verfügungen einer Behörde, welche der Beschwerde unterliegen, müssen eine vollständige Rechtsmittelbelehrung enthalten. Gegen Entscheide der Schulpflege kann beim Bezirksrat rekurriert werden. Dies unter Einhaltung der Rekursfrist und unter möglicher Kostenfolge für die unterliegende Partei.
Im Kanton Zürich gilt der vierstündige Morgenblock. Während des ganzen Morgens besuchen die Schülerinnen und Schüler die Schule. Während der Randstunden von 8.15 – 9.00 Uhr und 11.05 – 12.00 Uhr bietet die Schule Dietikon eine unentgeltliche Randstundenbetreuung an. Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson und verpflichtet zum regelmässigen Besuch des Angebotes. Im Kindergarten umfasst der Morgenblock, 8.15 – 8.30 Uhr Anfangszeit, 8.30 – 11.55 Uhr Unterrichtszeit.
Elternbesuche sind grundsätzlich nach Voranmeldung auf allen Stufen möglich. An besonderen Anlässen begrüsst die Schule die Eltern gerne. Die entsprechenden Daten und Anlässe können bei den Schuleinheiten angefragt werden.
Die individuelle Elternmitwirkung bezieht sich auf die Beziehung und die Rechte und Pflichten der einzelnen Eltern gegenüber Lehrpersonen, der Schule und den Behörden.

Die Zusammenarbeit Schule-Elternhaus ist eine beidseitige Pflicht und für die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unerlässlich. Die Schule Dietikon legt Wert auf periodische Elterngespräche auf allen Stufen. Der Einbezug der Eltern bei Laufbahnentscheiden ist gesetzlich im Volksschulgesetz und in der Volksschulverordnung geregelt. Die Einzelheiten erfahren die Eltern an den schulübergreifenden Elterninformations-Veranstaltungen und von den Klassenlehrpersonen.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist eine wichtige Voraussetzung für den Lernerfolg der Schülerinnen und Eltern. Eltern haben ein Recht auf Information, auf Mitsprache bei allen Laufbahnentscheiden, das Recht Gesuche einzureichen.

Gleichzeitig hält das Volksschulgesetz auch die Verpflichtung der Eltern zur Zusammenarbeit fest. Zudem sind Eltern verpflichtet, dass ihre Kinder den obligatorischen und fakultativen Unterricht regelmässig und ausgeruht besuchen, dass ihre Kinder für den üblichen Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen und Exkursionen zweckmässig gekleidet sind und dass sie unter geeigneten Bedingungen ihre Hausaufgaben erledigen können.

Die Schule Dietikon hat den Informationsaustausch Schule-Elternhaus institutionalisiert.
Die Ferien und Freitage richten sich nach den kantonalen Vorgaben und werden durch die Schulpflege zwei Jahre im Voraus festgelegt und publiziert.
Die Schule Dietikon bietet verschiedene Freifächer und freiwillige Kurse an: z.B. Tastaturschreiben, Aufgabenhilfe, Mittelschulvorbereitung usw. Die einzelnen Angebote, Anmeldemodalitäten, Lerninhalte und Ziele, allfällige Kostenbeiträge usw. sind der Website der einzelnen Schulen zu entnehmen.
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht. Mit zunehmendem Alter werden die Hausaufgaben anspruchsvoller. Die Lehrpersonen achten darauf, dass die Hausaufgaben durch die Schülerinnen und Schüler selbständig gelöst werden können.

Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur werden durch die Bildungsdirektion unterstützt. In diesen Kursen werden die mehrsprachigen und interkulturellen Kompetenzen gefördert. Der HSK-Unterricht findet in den Räumen der Dietiker Schuleinheiten statt, in der Regel ausserhalb des regulären Unterrichts. Für den Unterricht zeichnen HSK-Lehrpersonen verantwortlich. Diese HSK-Lehrpersonen beurteilen die Leistungen und Lernfortschritte in Form einer Note, die ins Zeugnis eingetragen wird.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Eltern werden durch die Lehrpersonen und Schulen regelmässig informiert. Dies betrifft Information der Lehrpersonen über die Leistungen des Kindes und allfällige Besonderheiten, Klassenanlässe wie Exkursionen, Schulreisen, Klassenlager, Projekte usw. Darüber hinaus werden die Eltern durch die Schulleitung über besondere Anlässe, allfällige Schuleinstellungen, Neuerungen usw. regelmässig und frühzeitig informiert. Wichtige Informationen sind zudem der Homepage der Schule und der Schuleinheit zu entnehmen.
Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage § 30 Volksschulverordnung). Ablauf und Einschränkungen des Bezugs sind dem Reglement Jokertage zu entnehmen.
Der Eintritt in den Kindergarten ist ein wichtiger Schritt im Leben der Kinder. Damit beginnt eine 11-jährige Volksschulzeit. Kinder werden auf dieser Stufe auf vielfältige Weise unterstützt und gefördert; Forschen und Entdecken weckt die Freude und Motivation am Lernen; es findet auf dieser Stufe ein fliessender Übergang vom lernenden Spielen zum spielerischen Lernen statt. Die Kinder erhalten Raum und Gelegenheit, sich aktiv handelnd einzubringen, sich gegenseitig anzuregen. Der Kindergarten wird damit zu einem Lern- und Erfahrungsfeld und unterstützt die Kinder in ihrer ganzheitlichen Entwicklung. Der Aufbau von Vertrauen in Personen und Gemeinschaft und das Gefühl der Zugehörigkeit sind wichtige Zielsetzungen für die weitere Entwicklung. Die Unterrichtssprache im Kindergarten ist grundsätzlich Mundart. Die Verwendung von Hochdeutsch ist beschränkt auf einzelne Situationen möglich.

Im ersten Kindergartenjahr besuchen die Kinder jeden Morgen den Kindergarten, im zweiten Jahr zusätzlich an zwei Nachmittagen.
Kinder, die bis zum 15. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Ab Schuljahr 2019/2020 ist der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten der 31. Juli.

Vorzeitiger Kindergarteneintritt oder Rückstellung:
Eltern, welche eine vorzeitige Kindergarteneinschulung oder eine Rückstellung wünschen, haben der Schulpflege ein Gesuch mit allfällig bereits vorhandenen Abklärungsberichten bis Ende Januar einzureichen. Die Schulpflege kann eine vorzeitige Einschulung gutheissen oder eine Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes dies als angezeigt erscheinen lässt.
Immer wieder treten Läuse bei Kindern auf. Grundsätzlich ist dies nicht besorgniserregend, auch nicht gefährlich. Gleichwohl wird bei Verdacht auf Kopflausbefall durch die Schule die Pediculosetherapeutin hinzugezogen. Sie untersucht die Kopfhäute und informiert bei Kopflausbefall die Eltern über die zu ergreifenden Massnahmen. Nach drei Wochen erfolgt eine Kontrolle der Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen. Stellen Eltern bei ihren Kinder Kopflausbefall fest, haben die Eltern umgehend die Lehrpersonen zu informieren. In der Apotheke oder beim Arzt können die Mittel für die Lausbekämpfung besorgt werden.

Der Unterricht basiert auf dem Zürcher Lehrplan 21.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Lehrplan 21
Volksschulamt Kanton Zürich

Die Informationsveranstaltung vom 19. Juni 2018 und 20. Juni 2018 zum Lehrplan 21 für Eltern von Schülerinnen und Schülern der Primarschule und der Sekundarschule in der Stadthalle Dietikon stiess auf grosses Interesse.

Herr Prof. Dr. Rolf Gollob stellt seine Präsentation für die Schule Dietikon zur Verfügung. Seine Präsentation kann hier heruntergeladen werden.

Kompetenzorientierung: Wissen – können – wollen
Präsentation von Prof. Dr. Rolf Gollob, Pädagogische Hochschule Zürich

Name
Präsentation LP21 Elternabend Dietikon (PDF, 2.72 MB) Download 0 Präsentation LP21 Elternabend Dietikon
Ein erfolgreicher Spracherwerb ist für das Leben und den Lernerfolg von grundlegender Bedeutung. Eine Spracherwerbsstörung führt meistens zu Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich.

Die logopädische Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Arbeit, die das Kind in seiner mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung unterstützt, seine Entfaltung und seine Kommunikationsfähigkeit fördert - eine Voraussetzung für die Teilnahme des Kindes am schulischen Alltag. Eine logopädische Therapie setzt eine Fachabklärung voraus. Dem Einbezug der Eltern sowie deren Beratung kommt eine grosse Bedeutung zu.
Im Rahmen des Regelklassenunterrichts sind die Prüfungsanforderungen Thema. Darüber hinaus bietet die Schule Dietikon in der 6. Klasse, in der 2. Klasse der Sekundarschule ausserhalb der regulären Unterrichts Vorbereitungslektion an. In der 3. Klasse der Sekundarschule ist die Mittelschulvorbereitung Wahlfach.
Kinder sollen in allen sie betreffenden Angelegenheiten angehört werden, ihre Meinung gilt es angemessen zu berücksichtigen. Im neuen Volksschulgesetz wird dem 12. Artikel der UN-Konvention über die Rechte des Kindes Rechnung getragen. Kinder sollen – je nach Entwicklungsstand – lernen, zunehmend Eigenverantwortung zu übernehmen und an den sie betreffenden Entscheidungen teilzuhaben. Dies in Abhängigkeit ihrer körperlichen und geistigen Reife und Entwicklung. Über die individuelle Ebene hinaus haben die Dietiker Schulen vielfältige Formen der Mitsprache und Mitwirkung auf Klassen- und Schulebene eingerichtet.
Die Primarstufe schliesst an die Kindergartenstufe an und ist in Unterstufe (1. – 3. Klasse) und Mittelstufe (4. – 6. Klasse) gegliedert. Der Wechsel von der Unter- in die Mittelstufe ist in der Regel mit Wechsel der Klassenlehrperson verbunden.

Auf dieser Stufe erwerben die Schülerinnen und Schüler Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen und gewinnen Einsichten in die Umwelt. Auf der Mittelstufe werden Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken erweitert und gefestigt. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen in zunehmendem Masse eigenständig und selbstverantwortlich.

Der Übertritt in die Sekundarstufe erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung anlässlich eines Elterngesprächs (Übertritt von der Primar- auf die Sekundarstufe). Die Aufnahme ins Langzeitgymnasium erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung.
Kinder brauchen Bewegung und sie wollen sich bewegen: sie rennen, hüpfen, springen, brauchen ihre Hände zum Erforschen und Gestalten ihrer Umgebung. Nicht alle Kinder verfügen jedoch über die gleichen Voraussetzungen. Bei einigen bestehen Auffälligkeiten in den Bereichen Grobmotorik (Bewegungen des ganzen Körpers), Feinmotorik (manuelle Tätigkeiten) sowie Graphomotorik (Schreibfertigkeit) und hemmen die Gesamtentwicklung.

Die Psychomotorik-Therapie setzt eine Fachabklärung voraus. Die Beratung der Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der Psychomotorik-Therapie. Die Therapie findet in Bewegungs- und Spielräumen mit anregendem Material statt. Psychomotorik-Therapie stärkt das Selbstvertrauen und hilft den Kindern, sich in ihrer Umwelt und im Kontakt zu ihren Mitmenschen besser zurecht zu finden und zu entfalten.
Leiden Schülerinnen und Schüler unter psychischen oder sozialen Belastungen, die ihre schulische Entwicklung beeinträchtigen, kann eine Anmeldung zur Psychotherapie-Abklärung sinnvoll sein. Dies vor allem dann, wenn

• Kinder oder Jugendliche sich rasch angegriffen fühlen und sich stetig in Auseinandersetzungen verwickeln,
• sich schlecht konzentrieren können oder nicht zur Ruhe kommen,
• über wenig Selbstvertrauen verfügen, unter Ängsten leiden, verstimmt oder lustlos sind,
• belastende Situationen und Ereignisse erlebt haben, die ihnen Kummer bereiten.

Psychotherapie setzt ein schulisches Standortgespräch und eine schulpsychologische Fachabklärung voraus. Der Schulpsychologische Dienst (SPD) führt Abklärungen durch und unterstützt, falls nötig, Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch.
Aufgrund der grossen Anzahl fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler sind die Schulen in Dietikon verpflichtet (gemäss § 25 Volksschulgesetzes), in den Handlungsfeldern Förderung der Sprache, Förderung des Schulerfolgs und Förderung der Integration zusätzliche Massnahmen durchzuführen. Für diesen Auftrag erhält die Dietiker Schule zusätzliche finanzielle und fachliche Unterstützung.
Die Schulabteilung ist eine von 8 Abteilungen der Stadt Dietikon und umfasst die Schulverwaltung, die Schulen, die Schulsozialarbeit, den Schulpsychologischen Dienst und die Schulzahnklinik. Sie untersteht der Leitung Schulabteilung.
Die Schule Dietikon besteht aus 5 Schuleinheiten:

• Fondli: Kindergarten und Primarschule
• Steinmürli: Kindergarten und Primarschule
• Zentral: Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule
• Wolfsmatt: Kindergarten und Primarschule
• Luberzen: Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe
Die Zuteilung zu einer Schuleinheit liegt in der Verantwortung der Schulpflege. Sie hat hier die Länge des Weges, die Klassengrössen, die Ausgewogenheit der Klassen zu berücksichtigen. Die Zuteilung zu den einzelnen Klassen in einer Schuleinheit erfolgt durch die Schulleitung. Die Eltern werden schriftlich über die Zuteilungen informiert.
Die öffentliche Volksschule im Kanton Zürich ist den Grundwerten des demokratischen Staatswesens verpflichtet. Sie ist konfessionell und politisch neutral und fördert Mädchen wie Knaben gleichermassen. Die Schulpflicht dauert elf Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss der Volksschule. Der Besuch der öffentlichen Volksschule ist unentgeltlich.

Die Schule vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten und führt zum Erkennen von Zusammenhängen. Sie fördert die Achtung vor Mitmenschen und Umwelt und strebt die ganzheitliche Entwicklung der Kinder zu selbstständigen und gemeinschaftsfähigen Menschen an. Damit ergänzt die Schule die Erziehung in der Familie.
Anlass für ein schulisches Standortgespräch kann der Wunsch der Lehrperson oder der Eltern sein, die aktuelle Situation eines Kindes umfassend zu besprechen und einzuschätzen. Bei den Standortgesprächen nehmen in der Regel die Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und allenfalls Fachdienste teil. Bei der Einrichtung von Sonderpädagogischen Massnahmen sowie deren Überprüfung finden Standortgespräche standardmässig statt.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter übernehmen die Führungsaufgaben in den Schuleinheiten und sind entsprechend mit Kompetenzen ausgestattet. Sie leiten die Schulen in betrieblich-operativen Belangen, sind für die Personalführung verantwortlich und zusammen mit den Schulkonferenzen für die Qualitätssicherung und -entwicklung zuständig. Sie verwalten zudem die ihnen zugewiesenen finanziellen Mittel.
Die Schulpflege wird vom Schulvorstand präsidiert, der von Amtes wegen Präsident der Schulpflege ist. Die Schulpflege umfasst 17 Mitglieder und ist im Wesentlichen für die strategische Führung der Schule Dietikon zuständig. Die Aufgaben richten sich nach den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorgaben und sind im Detail im Organisationsstatut geregelt.
Der SPD steht den Eltern und der Schule beratend zur Seite. Er unterstützt Kinder und Jugendliche ab dem Eintritt in den Kindergarten während ihrer ganzen Schulzeit bis zum Abschluss der Sekundarschule. Der SPD berät auch die Schulen, die Lehrpersonen und die Behörden. Zudem ist der SPD zuständig für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Schule, mit Laufbahnentscheiden und Übertrittsfragen, mit Verhaltensauffälligen, mit Lern- und Leistungsproblemen, mit emotionalen Schwierigkeiten usw. (siehe auch Schulpsychologischer Dienst).
Die Schulsozialarbeit ist eine niederschwellige Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen der Primar- und Sekundarstufe bei persönlichen oder sozialen Fragestellungen. Ebenso kann sie auch von Eltern bei Erziehungsfragen oder Sorgen um das Wohl des Kindes kontaktiert werden. Die Schulsozialarbeit unterstützt die Schule bei Problemen in Klassen und wird punktuell bei Fragen zur Schulhauskultur einbezogen (siehe auch Schulsozialarbeit).
Schülerinnen und Schüler der Stadt Dietikon können aus einem reichhaltigen Schulsportkurs-Angebot auswählen. Diese Kurse finden in der unterrichtsfreien Zeit statt und werden von ausgewiesenen Sportfachleuten durchgeführt. Die Kursausschreiben erfolgen über die Klassenlehrpersonen und über die Homepage der Schule Dietikon.
Die Volksschule dauert 11 Jahre und umfasst in der Regel:

• 2 Jahre Kindergarten
• 6 Jahre Primarstufe
• 3 Jahre Sekundarstufe
Die Schulverwaltung ist ein Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum und ist für die administrative Führung des Schulbetriebes, der Tagesstrukturen und der Schulsozialarbeit zuständig.
Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Eltern. Die Eltern tragen auch die Verantwortung für das Verhalten der Kinder.

Für die Schülerinnen und Schüler ist der Schulweg ein reichhaltiges Feld für soziale Erfahrungen. Diese Erfahrungen unterstützten die Persönlichkeitsentwicklung und würden fehlen, wenn die Kinder mit dem Auto zur Schule gefahren werden. Die Bewältigung des Schulwegs ist zudem ein wichtiger Schritt in die eigenständige Lebensgestaltung, mit Risiken lernen umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, den Schulweg selbständig zu gestalten. Werden Kinder gefahren, wird ihnen ein wertvolles Lernfeld genommen.
Die Schule Dietikon führt eine Schulzahnklink. Diese erfüllt Aufgaben sowohl in der Zahnprophylaxe als auch in der konservierenden und kieferorthopädischen Behandlung.

Eltern von Kindern im Vorschulalter erhalten Gutscheine für eine Vorsorgeuntersuchung. Mit Klassen werden Reihenuntersuchungen durchgeführt, in allen Klassen werden Lektionen in Zahnprophylaxe durchgeführt, wo Kinder wertvolle Hinweise und Kenntnisse erhalten zum nachhaltigen Schutz und zur Pflege der Zähne.
Dietikon verfügt über eine Schulschwimmanlage in der Schuleinheit Luberzen sowie über das Hallen- und Freibad Fondli. In den 1. – 3. Klassen kommen die Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines professionellen Schwimmunterrichts. Dieser wird durch ausgebildete Schwimmlehrerinnen und -lehrer durchgeführt. Die Klassenlehrperson trägt in diesen Lektionen zusammen mit der Schwimmlehrperson die Verantwortung.
Grundsätzlich erfolgt die Schulhauszuteilung so, dass der Schulweg eigenständig bewältigt werden kann. Innerhalb der Stadt wird kein Transportdienst angeboten. In besonderen Fällen kann ein Transport bewilligt bzw. verfügt werden. Die Schulpflege entscheidet im Einzelfall.
Mit der Neugestaltung der 3. Sek. werden die Schülerinnen und Schüler gezielter auf die Herausforderungen einer Berufslehre oder einer weiterführenden Schule vorbereitet. Dieses Projekt beinhaltet insbesondere:

• Enge und frühzeitige Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Eltern im Berufswahlprozess.
• Individuelle Standortbestimmung auf der Grundlage des "Stellwerk-Tests 8" in der 2. Sek mit anschliessendem Standortgespräch und Zielvereinbarung für die 3. Klasse der Sekundarschule.
• Individuelles Förderangebot im Wahlfachbereich der 3. Sek, damit die Schülerin oder der Schüler entsprechend dem Leistungspotenzial optimal lernen und gefördert werden kann.
• Gezieltes Aufarbeiten von Lücken, Ausbau der Stärken.
• Stärkung der Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen mit Projektunterricht und Abschlussarbeit in der 3. Sek.
• Vorbereitung auf den erfolgreichen Übertritt in die berufliche Grundbildung oder die Aufnahmeprüfungen für das Kurzzeitgymnasium oder die Berufsmittelschule.
Die Sekundarstufe schliesst an die Primarstufe an und wird im Lehrplan auch Oberstufe genannt. Die Sekundarstufe der Schule Dietikon ist in die Abteilungen A, B und C gegliedert. Die Abteilung A ist die kognitiv anspruchsvollste. Durchlässigkeit innerhalb der Sekundarstufe besteht darin, dass ohne zeitlichen Verlust eines Jahres von einer Abteilung oder Anforderungsstufe zur andern gewechselt werden kann.

Die Sekundarstufe befähigt die Schülerinnen und Schüler einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Ausbildungsgang in der Berufsbildung zu beginnen oder sie treten in eine Mittelschule ein.

Kernthema auf der Sekundarstufe ist die Berufswahl und -findung. Die Zusammenarbeit Berufsberatung-Sekundarstufe ist in einem verbindlichen Rahmenlehrplan geregelt. Die Lehrpersonen unterstützen die Jugendlichen hierbei tatkräftig. Gleichwohl übernehmen die Eltern und die Jugendlichen die Hauptverantwortung.

Die Aufnahme an eine Mittelschule erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung nach der zweiten oder dritten Klasse. Im Anschlussprogramm Sekundarschule-Mittelschulen sind die Prüfungsgrundlagen festgelegt.
Das umfassende sonderpädagogische Angebot richtet sich nach den gesetzlichen kantonalen Vorgaben (VSM) und nach dem schulinternen „Sonderpädagogischen Konzept“ und regelt im Einzelnen:

• Begabungs- und Begabtenförderung
• Aufnahmeunterricht (DaZ)
• Logopädietherapie
• Psychomotoriktherapie
• Psychotherapie
• Audiopädagogische Angebote
• Begleitmassnahmen bei Sehschwäche
Schülerinnen und Schüler haben ein besonderes pädagogisches Bedürfnis, wenn ihre schulische Förderung in der Regelklasse allein nicht erbracht werden kann.

Eine zusätzliche integrativ ausgerichtete Unterstützung erfolgt durch eine Förderlehrperson. Besondere pädagogische Bedürfnisse können gegeben sein durch:

• Leistungsschwäche
• Erlernen von Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
• Auffällige Verhaltensweisen oder von Behinderungen
• Ausgeprägte Begabungen
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und die entsprechenden Angebote sind im Kanton Zürich auf den Grundsatz der Integration ausgerichtet (§33 Volksschulgesetz); dies bedeutet, dass eine Schulung und Förderung möglichst innerhalb der Regelklasse geschieht. Es ist deshalb sowohl die Aufgabe der allgemeinen Pädagogik wie auch der Sonderpädagogik, Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern ernst zu nehmen und im Unterricht optimale Bedingungen für deren Förderung zu schaffen. Einzelne Schülerinnen und Schüler benötigen jedoch eine umfangreichere Unterstützung. In diesen Fällen kann eine besondere Klasse (Einschulungsklasse, Kleinklasse) oder eine Sonderschule (Sonderschulung) sinnvoll sein.
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen gefördert. Sonderschulen zeichnen sich durch ein spezifisches Know-how aus und gewährleisten dadurch, dass die Kinder mit besonderem Bildungsbedarf von kompetenten Fachteams betreut werden. Die Sonderschulung umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung, Betreuung und Transport.

Sonderschulungen können in verschiedenen Formen erfolgen:

• Schulung in einer Sonderschuleinrichtung (z.B. Heilpädagogische Schule oder Sprachheilschule)
• als integrierte Sonderschulung
o in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
o in der Verantwortung der Sonderschule (ISS)

• als Einzelunterricht (in der Regel als zeitlich befristete Übergangslösung, bis ein Platz in einer Sonderschule gefunden ist)

Das Zuweisungsverfahren liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Schulpflege. Einer Zuweisung zu einer Sonderschulung gehen ein Schulisches Standortgespräch sowie eine Schulpsychologische Abklärung voraus. Die Eltern sind in diesen Prozess von Anfang an einbezogen.

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und die sonderpädagogischen Angebote sind im Kanton Zürich auf den Grundsatz der Integration ausgerichtet und erfolgen - wenn immer möglich - innerhalb der Regelklasse.
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält jeweils noch vor den Sommerferien von der Klassenlehrperson oder der Schulverwaltung seinen persönlichen Stundenplan.
Die PISA-Studien haben die Frage der Sprachkompetenzen ins Zentrum der öffentlichen Diskussion gerückt. Im Zusammenhang mit dem Gesamtsprachenkonzept ist die konsequente Verwendung der Standardsprache im Unterricht heute eine Selbstverständlichkeit, ausser im Kindergarten, wo in der Regel Mundart gesprochen wird.
Alle in der Schweiz wohnhaften Kinder sind obligatorisch gegen Unfall und Krankheit durch die Eltern zu versichern. Schulunfälle müssen der privaten Krankenkasse bzw. der Unfallversicherung gemeldet werden.
Die Durchlässigkeit innerhalb der Sekundarstufe besteht darin, dass ohne zeitlichen Verlust eines Jahres von einer Abteilung oder Anforderungsstufe zur andern gewechselt werden kann. Der Wechsel erfolgt in der 1. Sek. bis Ende November, Mitte April oder am Ende des Schuljahres, in der 2. und 3. Sek jeweils auf Semesterende. Ein Wechsel wird dann ins Auge gefasst, wenn ein Jugendlicher in einer anderen Abteilung besser gefördert werden kann.

Voraussetzung dazu ist ein Antrag einer Lehrperson oder ein Gesuch der Eltern. Der Beschluss erfolgt gemeinsam durch Eltern, die Lehrperson, welche die bisherige Abteilung unterrichtet, und die Schulleitung. Ein Wechsel der Anforderungsstufe kann bei Einigkeit auf dem Korrespondenzweg erfolgen. Falls keine Einigung zustande kommt, entscheidet die Schulpflege nach Anhörung der Beteiligten und aufgrund der Akten und allfälliger weiterer Abklärungen. Prüfungen sind nicht erlaubt.
Ziehen Eltern mit ihren Kinder aus der Stadt Dietikon weg, sind die Eltern verpflichtet, dies der Klassenlehrperson rechtzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortgemeinde die Schülerüberweisung zu. Wählen die Eltern eine Privatschulung, haben sie dies der Schulverwaltung zu melden.
Die Schülerinnen und Schüler werden am Ende der sechsten Primarklasse einer der Abteilungen der Sekundarstufe I (A, B oder C) zugeteilt. Die Zuteilung zu einer Abteilung erfolgt aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten in allen Fächern (Gesamtbeurteilung), im Gespräch mit den Eltern und der Schülerin bzw. dem Schüler. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet die für die Sekundarstufe zuständige Schulpflege über die Zuteilung. Prüfungen sind nicht zulässig.
Zeugnisse erbringen den Nachweis des ordentlichen Schulbesuchs. Sie dokumentieren den Besuch der bewerteten Fächer und stellen einen Ausweis über die erbrachten Leistungen dar. Dabei werden der Entwicklungsstand, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, die Begabungen und Neigungen und die Resultate aus relevanten Leistungskontrollen im Sinne einer Gesamtbeurteilung bewertet. Die Zeugnisse werden zweimal jährlich ausgestellt, und zwar Ende Januar und am Ende des Schuljahres.

Im Kindergarten, in der EK (Einschulungsklasse) und in der 1. Klasse werden keine Zeugnisse ausgestellt. An deren Stelle treten Elterngespräche.