Schulärztliche Untersuchungen
Die Gesundheitsvorsorge und die Gesundheitserziehung gehören zu den Aufgaben der Schule. Dabei geht es zum einen darum, Erkrankungen zu verhindern und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Zum andern sind etwa eine gute Seh- oder Hörfähigkeit wichtige Faktoren, damit Kinder und Jugendliche am schulischen Alltag uneingeschränkt teilhaben können. Ein wichtiges Element dieser Aufgaben sind beispielsweise die schulärztlichen Untersuchungen. Für deren Organisation sind die Schulen zuständig.
Die Schule Dietikon beauftragt für die schulärztlichen Untersuchungen keine Schulärztin/keinen Schularzt. Daher erfolgen die Untersuchungen grundsätzlich bei einer Privatärztin/einem Privatarzt.
Inhalt der schulärztlichen Untersuchungen
Im Kindergartenalter beinhaltet die Gesundheitsvorsorge auch eine Beurteilung des Entwicklungsstandes
des Kindes. Da diese medizinische Untersuchung in der Regel von der Privatärztin
oder dem Privatarzt durchgeführt wird, gelten die Richtlinien zur Vorsorgeuntersuchung
des 4. bis 6. Lebensalters der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie. Bei den schulärztlichen
Untersuchungen in der 5. Primar- und 2. Sekundarklasse werden Grösse und
Gewicht erfasst, sowie das Seh- und Hörvermögen und der Impfstatus überprüft. Die schulärztliche
Untersuchung kann durch ein Gesundheitsberatungsgespräch ergänzt werden. Dieses
ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.
Zuständigkeit
Die Schulverwaltung ist für die Zustellung des Gutscheins für die ärztliche Vorsorgeuntersuchung und für die Kontrolle über die erfolgte Untersuchung zuständig.
Die Eltern sind verpflichtet, die schulärztliche Vorsorgeuntersuchung auf Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe
bei einem Privatarzt/einer Privatärztin durchführen zu lassen. Sie können der Untersuchung auf Wunsch beiwohnen. Die körperliche und psychische Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen ist zu respektieren.
Weitere Informationen finden Sie in der "Broschüre zum Schulärztlichen Dienst" über diesen Link.
Kosten und Abrechnung
Auf der Kindergartenstufe erfolgt die Abrechnung gemäss Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Für die schulärztlichen Untersuchungen der 5. Klasse sowie der Sek-Schülerinnen und -schüler übernimmt die Schule die Kosten. Die Eltern erhalten dafür einen Gutschein, den sie bei ihrer Privatärztin/ihrem Privatarzt abgeben. Die Rechnungsstellung der Privatärztinnen/Privatärzte erfolgt inklusive Gutschein direkt an die Schule. Zusätzliche Aufwendungen wie zum Beispiel Impfungen werden den Eltern direkt verrechnet und können bei der Krankenkasse eingefordert werden.